Ambulante Pflegedienste haben die Möglichkeit, jährlich beim örtlichen Sozialhilfeträger eine Investitionskostenpauschale zu beantragen. Im Kreis Soest nimmt Anträge die Kreisverwaltung entgegen. Abgabefrist ist der 1. März. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.