In einigen Fällen übernimmt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse die Kosten für eine Kurzzeitpflege. Voraussetzungen für eine Übernahme können sein:
- eine schwere Erkrankung oder Verschlimmerung der Erkrankung,
- ein Krankenhausaufenthalt,
- eine ambulante Operation,
- oder eine ambulante Krankenhausbehandlung.
Zudem müssen folgende Punkte zwingend erfüllt sein:
- der Pflegebedarf besteht nur vorübergehend, konkret weniger als sechs Monate
- eine häusliche Krankenpflege ist nicht mehr ausreichend
Der Leistungsumfang entspricht dem in der Pflegeversicherung: maximal 1.774 Euro für längstens acht Wochen.
Der Antrag für diese Form der Kurzeitpflege muss von dem behandelnden Arzt im Krankenhaus oder dem niedergelassenen Arzt gestellt werden. Bei der Antragstellung muss aus der Diagnose der Hilfebedarf hervorgehen und der Hinweis gemacht werden, dass keine Pflegeperson zur Verfügung steht.
Ergänzend gibt es die Übergangspflege von max. 10 Tagen im Krankenhaus.