Das Land Nordrhein-Westfalen hat daraufhin des "Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW)" erlassen.
Das Gesetz verfolgt unter anderem das Ziel, ortsnah mit hoher Qualität eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Angebotsstruktur für alle Pflege- und Betreuungsbedürftigen sowie deren Angehörigen zu gewährleisten.
Hierzu haben alle Behörden, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und die sonst an der Pflege Beteiligten eng und vertrauensvoll im Interesse dieser Menschen zusammenzuwirken. In Nordrhein-Westfalen liegt es in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende und die Trägervielfalt berücksichtigende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen. Der Kreis Soest hat die "Konferenz Alter und Pflege" eingerichtet, um diese Aufgabe wahrzunehmen.