Als Preisträger können Personen oder auch Familien geehrt werden, die zu Beginn des Vorschlagverfahrens entweder einen schwer pflegebedürftigen Menschen oder einen Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (zum Beispiel wegen Demenz) pflegen.
Es können nur Personen anerkannt werden, die das Engagement unentgeltlich leisten und noch nicht an anderer Stelle geehrt wurden. Pflegegeld wird hierbei nicht als Entgelt angesehen.
Vorschlag einreichen
Die Pflegenden (zum Beispiel Familienangehörige, Nachbarn, Bekannte) können von allen vorgeschlagen werden, die Kenntnisse von deren hervorragendem Engagement haben. Dies können Privatpersonen, Institutionen, Pflegedienste oder Gruppierungen im Kreis Soest sein. Selbstvorschläge oder anonyme Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.