Entscheidendes bauliches Qualitätsmerkmal einer seniorengerechten Wohnung nach heutigem Standard ist die Barrierefreiheit sowohl in der Wohnung als auch im Haus- und Wohnungseingangsbereich. Barrierefrei heißt, die Wohnung ist ohne Schwellen und Niveauunterschiede zu erreichen und verfügt über ausreichend notwendige Bewegungsflächen. Eventuell ist auch ein Aufzug vorhanden.
Zentral gelegene Wohnung
Um selbstständig leben und soziale Kontakte pflegen zu können, ist für eine seniorengerechte Wohnung außerdem eine gute Lage wichtig. Ein geeigneter Standort zeichnet sich durch eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und eine altenfreundliche Wohnumwelt mit nah gelegenen Einkaufsmöglichkeiten, Arztpraxen, Cafés und anderer Infrastruktur des sozialen Lebens aus.
Wohnberechtigungsschein
Seniorengerechte Wohnungen sind oft Miet- oder Genossenschaftswohnungen, die privat vergeben werden oder öffentlich gefördert sind. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen bestimmten Zugangsvoraussetzungen. Sie können zum Beispiel für Menschen bestimmt sein, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Bei Paaren muss mindestens ein Partner diese Voraussetzung erfüllen. Für eine öffentlich geförderte Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich, den Sie beim Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen können.